Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen
Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.
Fach, Sachgebiet
- Behindertenpädagogik Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
- Schule Schulwesen allgemein Schulrecht
Schlagwörter
Sachsen, Gesetz, Gesetzgebung, Inklusion, Schulgesetz, Schulrecht, Sonderpädagogischer Förderbedarf,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Erwachsenenbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Sächsische Staatskanzlei; |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.revosax.sachsen.de/ |
Zuletzt geändert am | 18.08.2021 |
Siehe auch: | Sachsen (Schulrecht)Übergang Kindergarten – Grundschule in SachsenRechtsgrundlagen zur Inklusion in Sachsen |