Die Verträge der Bundesländer zum KiTa-Qualitätsgesetz
Um die Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu verbessern, unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rund vier Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz legt fest, dass die Maßnahmen, die die Länder mit den Bundesmitteln umsetzen, vor allem in den Handlungsfeldern ergriffen werden, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften, die Stärkung der Kita-Leitungen oder auch die Förderung der sprachlichen Bildung. Auf dieser Webseite sind die unterschiedlichen Investitionsschwerpunkte der Länder aufgeführt.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
- Elementarbildung Elementarbildungswesen allgemein Politik/Planung
- Elementarbildung Qualitätsentwicklung/-sicherung
Schlagwörter
Deutschland, Bundesland, Finanzierung, Gesetz, Kindertagesbetreuung, Qualität, Qualitätsentwicklung, Vertrag,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Erstellt am | 04.08.2023 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 11.04.2024 |
Siehe auch: | Kita-Qualitätsgesetz, "Gute-Kita-Gesetz" und die Umsetzung in den Ländern |