Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein
Zur Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder eines Jahrgangs eingeladen, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig sind. Die Untersuchung wird von erfahrenen (Fach-)Ärztinnen und (Fach-)Ärzten der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter und deren Assistenzkräften durchgeführt.
Die Seite informiert zur Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein, den Unterschied zur Früherkennungsuntersuchung U9 und zu gesetzlichen Grundlagen.
Dokument von: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Schulanfang, Schularzt, Schuleignung, Schuleingangsuntersuchung, Schulreife, Untersuchung, Einschulungsuntersuchung, Schulfähigkeit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schleswig-holstein.de/ |
Zuletzt geändert am | 13.06.2022 |
Siehe auch: | Übergang Kindergarten – Grundschule in Schleswig-HolsteinEinschulung & Stichtage 2024: Wann wird mein Kind eingeschult? |