Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen im Saarland
Das Ministerium für Bildung und Kultur als Träger der überörtlichen Jugendhilfe führt die Aufsicht über die saarländischen Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte. Er berät die Träger dieser Einrichtungen bei der Planung, beim erforderlichen Genehmigungsverfahren und der Betriebsführung und erteilt die Betriebserlaubnis.
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Saarland, Aufsicht, Beratung, Gründung, Hort, Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Rechtsgrundlage, Betriebserlaubnis,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung und Kultur Saarland |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.saarland.de/ |
Zuletzt geändert am | 07.03.2024 |
Siehe auch: | Kindergarten / Kita eröffnen: Betriebserlaubnis in den Bundesländern |