Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein
Hier finden Sie den Antrag auf Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen gem. KiTaG in Schleswig-Holstein.
Fach, Sachgebiet
- Sozialarbeit / Sozialpädagogik Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik Kinder- und Jugendhilfe
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Antragstellung, Gründung, Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagesstätte, Betriebserlaubnis,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesjugendamt Schleswig-Holstein |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.schleswig-holstein.de/ |
Zuletzt geändert am | 27.02.2024 |
Siehe auch: | Kindergarten / Kita eröffnen: Betriebserlaubnis in den Bundesländern |