Kinderförderungsgesetz (KiföG)
Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege.
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist ein zentraler Baustein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Es ist am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten. Das Kinderförderungsgesetz enthält u.a. folgende Regelungen: Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und stärkt dabei auch die Kindertagespflege. Dazu werden Standards festgesetzt, z.B. zur Anzahl der betreuten Kinder.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Gesetz, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Tagespflege,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bgbl.de |
Zuletzt geändert am | 20.12.2022 |
Siehe auch: | Rechtsanspruch auf KindertagesbetreuungBundesweite rechtliche Regelungen zur KindertagespflegeBundesweite Gesetze zur Kindertagesbetreuung SGB VIII / KiföG / KICK / TAG |