Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule
Die Berliner Grundschulverordnung regelt u.a. die Sprachstandsfeststellung vor dem Schuleintritt, Unterrichtsgestaltung und -organisation (u.a. Fremdsprache, Angebote in einer nichtdeutschen Muttersprache), Fördermaßnahmen (u.a.sonderpädagogische Fördermaßnahmen, Förderung von Schüler/-innen nichtdeutscher Herkunftssprache, Hochbegabung), Lernerfolgsbeurteilung, Aufrücken-Wiederholen-Übergang, verlässliche Halbtagsgrundschule und Ganztagsgrundschule.
Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildungsbereich | Grundschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/ |
Zuletzt geändert am | 28.07.2017 |
Siehe auch: | Übergang Kindergarten – Grundschule in Berlin |