Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
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Die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) regelt den Nachweis des Erwerbs von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen für Ausbilder in Handwerk, Industrie, Landwirtschaft und Öffentlichem Dienst.
Fach, Sachgebiet
- Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Mitarbeiter in der Berufsbildung
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildungswege Berufliche Weiterbildung
Schlagwörter
Ausbildung, Weiterbildung, Ausbildung der Ausbilder, Ausbildereignungsverordnung,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH |
Erstellt am | 21.01.2009 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.gesetze-im-internet.de/ |
Zuletzt geändert am | 12.08.2022 |
Siehe auch: | BerufsbildungsrechtAusbilderinnen und Ausbilder. AusbildungspersonalRechtliches zur Ausbildung: Ausbildungsvergütung, Gesetze, Rechte und PflichtenAusbildungsqualität |