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Chronologischer Ablauf zum "Gute-Kita-Gesetz"

20.11.2019: Vertragsabschluss mit den Ländern zum "Gute-Kita-Gesetz" bundesweit komplett

Im Ergebnis der "Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse" hat die Bundesregierung außerdem den Beschluss gefasst, die finanzielle Beteiligung des Bundes auch über 2022 hinaus fortzusetzen. (siehe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 20.11.2019)

20.08.2019: Zwischenbilanz beim Vertragsabschluss mit den Ländern zum "Gute-Kita-Gesetz"

Acht Bundesländer haben ihren "Gute-KiTa-Vertrag" bereits unterzeichnet: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen, Niedersachen, Brandenburg, das Saarland und Bremen. Im Laufe des Herbstes werden alle weiteren Länder ihre Verträge mit dem Bund unterzeichnen. (siehe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 20.08.2019)

01.01.2019: Das "Gute-Kita-Gesetz" tritt in Kraft

Der Bund investiert mit dem "Gute-KiTa-Gesetz" insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022. Die Länder entscheiden dabei selbst, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen – von einem guten Betreuungsschlüssel über kindgerechte Räume bis hin zur sprachlichen Bildung. Insgesamt gibt es zehn Handlungsfelder zur Weiterentwicklung der Qualität. Die 16 Bundesländer schließen mit dem Bund dazu individuelle Verträge. Für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, sind Kita-Plätze künftig beitragsfrei. (siehe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 01.01.2019)

14.12.2018: Bundesrat und Bundestag beschließen das "Gute-Kita-Gesetz"

Der Deutsche Bundestag hat das "Gute-KiTa-Gesetz" in 2./3. Lesung beschlossen. Anschließend hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. (Video, Zusammenfassung und Dokumente unter: Deutscher Bundestag, 14.12.2018)

05.11.2018: Sachverständige kritisieren "Gute-Kita-Gesetz" bei Anhörung im Familienausschuss

Das "Gute-Kita-Gesetz" stößt bei Expertinnen und Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (Video, Zusammenfassung und Dokumente unter: Deutscher Bundestag, 05.11.2018)

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18.10.2018: Erste Lesung im Deutschen Bundestag zum "Gute-KiTa-Gesetz"

Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) beraten. Ebenfalls beraten wurde ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag mit dem Titel "Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen". (Video, Zusammenfassung und Dokumente unter: Deutscher Bundestag, 18.10.2018)

15.10.2018: Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften fordern Änderungen im Entwurf des "Gute-KiTa-Gesetzes"

Im Rahmen des "Gute-KiTa-Gesetzes" haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Gewerkschaften die Initiative "Qualitätsversprechen einlösen" gegründet. Sie fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren Änderungsanträge einzureichen, die u.a. eine dauerhafte Beteiligung des Bundes und eine Finanzierung über ein Sondervermögen sicherstellen. (siehe: Forderungspapier Initiative Qualitätsversprechen einlösen)

19.09.2018: Bundeskabinett verabschiedet "Gute-KiTa-Gesetz"

Der Bund beteiligt sich damit mit 5,5 Milliarden Euro bis 2022 an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. "Der Bund bekennt sich zu dem Ziel, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen. ... Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. ... Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden." (Zitat: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 19.09.2018)

06.07.2018: Entwurf des "Gute-KiTa-Gesetzes"

Mit dem "Gute-Kita-Gesetz" will der Bund zukünftig die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität unterstützen. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) wird zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Parallel dazu werden die Länder und Verbände um ihre Stellungnahmen gebeten.

Lesen Sie hier die Stellungnahmen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di.

Auch der Jugend-Check hat den Entwurf des "Gute-KiTa-Gesetzes" geprüft.

22.03.2018: Bundesfamilienministerin kündigt Gesetz für mehr Kita-Qualität an

Die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey kündigt in ihrer ersten Bundestagsrede an, in Abstimmung mit den Bundesländern ein Gesetz für mehr Qualität in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege vorzulegen und auf den Weg bringen zu wollen. Der Bund werde sich dauerhaft an der Verbesserung der Kitaqualität vor Ort beteiligen. (siehe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 22.03.2018)

29.08.2017: Aufruf der Wissenschaft an die künftige Bundesregierung zur Umsetzung eines Kitaqualitätsgesetzes

"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rufen auf: Qualitätsstandards in der frühen Erziehung, Bildung und Betreuung jetzt angleichen, dauerhaft verbessern und finanziell sichern" (Zitat siehe: Aufruf)

28.08.2017: Initiative zur Qualitätssteigerung in Kitas und Kindertagespflege vorgestellt

Die von der Bundesfamilienministerin vorgestellte Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland besteht aus vier zentralen Eckpunkten: 1. Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes in der nächsten Wahlperiode; 2. Mehr Qualität für bessere Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung; 3. Mehr Fachkräfte gewinnen für mehr Qualität; 4. Mehr Geld für mehr Qualität. (siehe: http://www.fruehe-chancen.de/qualitaet/qualitaetsentwicklungsprozess/vier-punkte-fuer-qualitaet-in-der-kindertagesbetreuung/)

29.06.2017: Das "Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" ist verkündet worden

"Das 'Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung' ist am 29. Juni verkündet worden und tritt damit rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Es bildet die Grundlage des vierten Investitionsprogramms 'Kinderbetreuungsfinanzierung'. Mit einem Volumen von 1,126 Milliarden Euro können hierdurch 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze gefördert werden - erstmals auch für Kinder bis zum Schuleintritt." (Zitat: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 29.06.2017)

19.05.2017: Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) beschließt Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz

"Mehr Fachkräfte, Gebührenfreiheit, starke Kitaleitungen oder eine weiter entwickelte Kindertagespflege gehören zu den Qualitätszielen, die Bund und Länder auf der Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes umsetzen wollen." (Zitat: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 19.05.2017)

15.11.2016: Konferenz "Frühe Bildung - Mehr Qualität für alle Kinder" am 14. und 15. November in Berlin

"In einer Erklärung bekräftigen Bund und Länder ihr Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu sichern. Grundlage dafür soll der ... vorgestellte erste Zwischenbericht von Bund und Ländern sein." (Zitat: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 15.11.2016)

18.03.2015: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Absage an Bundesgesetz für Kitas

"Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihren Forderungen nach einem größeren finanziellen Engagements des Bundes beim Kita-Ausbau und nach gesetzlichen Regelungen des Bundes zur Qualität der Kindesbetreuung gescheitert. Die entsprechenden Anträge ... lehnte der Familienausschuss ... mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab." (Zitat: Deutscher Bundestag, Aktuelle Meldungen, 18.03.2015)

10.11.2014: Öffentliche Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages zur Verbesserung des Ausbaus und der Qualität der Kindertagesstätten

"Der Bund soll sich finanziell stärker engagieren, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu steigern. Dies war das einhellige Votum einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses ... am Montag, 10. November 2014. Der Ausschuss hatte acht Sachverständige geladen, um zu zwei Anträgen der Fraktionen Die Linke ... und Bündnis 90/Die Grünen ... Stellung zu beziehen, in denen die beiden Oppositionsfraktionen ein Bundesgesetz zum Ausbau der Qualität in der Kindertagesbetreuung fordern. Die Mehrheit der Experten unterstützte diese Forderung. Zugleich machten die Sachverständigen jedoch deutlich, dass damit nicht automatisch alle Probleme gelöst werden könnten." (Zitat: Deutscher Bundestag, Textarchiv, aw/10.11.2014)

06.11.2014: Konferenz "Frühe Bildung weiterentwickeln" von Bund, Länder und Kommunen

"Am 6. November haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen in Berlin getroffen, um sich über gemeinsame Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung auszutauschen. In einem Communiqué einigten sie sich auf einen Fahrplan für länderübergreifende verbindliche Qualitätsstandards." (Zitat: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 06.11.2014)

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