Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Staatskanzlei
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Zu den wichtigsten Aufgaben der Staatskanzlei zählen die umfassende Unterrichtung sowie die Vorbereitung von Entscheidungen für den jeweiligen Regierungschef. Die Durchsetzung der Richtlinienkompetenz des Regierungschefs sowie Planung, Koordinierung, Steuerung und Kontrolle der Regierungsarbeit sind weitere zentrale Aufgaben der Staatskanzlei. In das Aufgabengebiet der Staatskanzlei fallen auch die Vorbereitung der Entscheidungen über die Verleihung von Orden und Staatspreisen, die Organisation von Protokollangelegenheiten sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Landesregierung.
Schlagwörter
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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Arbeits- und Forschungsschwerpunkte, Projekte | Koordinierung der Landespolitik, Regierungsplanung, Europa, Internationales, Medien, Kultur, Medienpolitik, Kulturpolitik |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Land | Deutschland |
Siehe auch: | Landesregierungen |