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Deutscher Bundestag, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

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Förderung von Bildung und Forschung sind die zentralen Arbeitsbereiche des Bildungs- und Forschungsausschusses des Deutschen Bundestages. Diese Arbeitsbereiche entsprechen weitgehend den Zuständigkeitsbereichen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Bundesregierung. Grundsätzlich berät der Ausschuss Vorlagen-Anträge, Gesetzentwürfe und Unterrichtungen, die ihm vom Bundestag überwiesen werden. Das Beratungsergebnis des Ausschusses wird dem Bundestag als Beschlussempfehlung und Bericht übermittelt, denen der Bundestag in der Regel mit oder ohne Debatte zustimmt.

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