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Saarländischer Inklusionspreis

Einsendeschluss: 31.10.2013

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Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Arbeitgeber, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Saarland haben und sich in vorbildlicher Weise für die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen einsetzen. Der Preis wird jährlich an bis zu drei Arbeit­geber/innen verliehen, die: a) ihre Beschäftigungspflicht vorbildlich erfüllen, b) schwerbehinderte Menschen beschäftigen, ohne der Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX zu unter­liegen und c) aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich kommen.

Schlagwörter

Saarland, Inklusion, Behinderter, Arbeit, Arbeitswelt,

Thematischer Bereich Gesellschaft / Soziales / Pädagogik
Adressaten Wirtschaft; Allgemeine Öffentlichkeit
Bildungsbereich Berufsbildung
Häufigkeit regelmäßig
Relevanz regional
Veranstalter Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – Referat D 3
Straße Franz-Josef-Röder-Straße 23
Postleitzahl 66119
Ort Saarbrücken
Staat Deutschland
Zuletzt geändert am 11.09.2017
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