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DigitalPakt Schule: Das sollten Sie jetzt wissen

h t t p s : / / w w w . b m b f . d e / b m b f / d e / h o m e / _ d o c u m e n t s / d a s - s o l l t e n - s i e - j e t z t - w i s s e n . h t m lExterner Link

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Damit ist der DigitalPakt am 17. Mai 2019 gestartet. Die Corona-Pandemie war und ist eine große Herausforderung für das Schulsystem. Bund und Länder haben auf diese Herausforderungen sehr flexibel und schnell reagiert und beschlossen, den DigitalPakt Schule um drei Zusatzvereinbarungen zu ergänzen. Der Bund stellt damit insgesamt weitere 1,5 Milliarden Euro an Investitionshilfen gemäß Art. 104c GG bereit. Die Seite bündelt die wichtigsten Fragen und Antworten zum DigitalPakt und zu den Zusatzvereinbarungen.

Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Verwaltung, Ausstattung, Bundesland, Bundesregierung, Computer, Digitale Medien, Digitalisierung, Finanzierung, Förderung, Förderungsmaßnahme, Informationstechnologie, Medienausstattung, Mobiles Gerät, Schüler, Schule, Sofortprogramm, Endgerät, Digitalpakt, Leihgerät,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.bmbf.de/‌
Zuletzt geändert am 16.12.2021
Siehe auch: Schulpolitik während der Corona-Pandemie

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