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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 27.02.2020:

„Partizipation wird am besten durch das eigene Handeln erlernt.“

Jugend-Demokratiefonds fördert Demokratieprojekte in Berlin
Das Bild zum Artikel
Bildrechte: „STARK gemacht! Jugend nimmt Einfluss!“

Das Programm „Stark gemacht! Jugend nimmt Einfluss. Jugend-Demokratiefonds Berlin“ der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin unterstützt Projekte von Kindern und Jugendlichen, in denen demokratisches Handeln geübt wird. Die jungen Menschen bekommen Beratung und finanzielle Hilfe über die Jugendjury in ihrem Bezirk oder über das Projektbüro von „Stark gemacht!“.


Kinder und Jugendliche müssen demokratisches Handeln lernen. Gerade in Zeiten, in denen die Demokratie gefährdet ist, müssen ihnen ihre Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Das geht am besten über Projekte, in denen sie selbst aktiv werden. Partizipation lernt man am besten durch das eigene Handeln und Erproben.

Die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin fördert seit 2013 im Rahmen des Programms „Stark gemacht! Jugend nimmt Einfluss. Jugend-Demokratiefonds Berlin“ Projekte für Kinder- und Jugendliche im Alter von 12 bis 21 in Berlin, in denen diese Demokratie selbst erleben und gestalten können. Das Jugendprogramm ist aus dem Vorgängerprogramm respectABel hervorgegangen, das die Stiftung von 2002 bis 2011 durchgeführt hat. Das innovative Potenzial des Projekts „Stark gemacht!“ liegt in der breit angelegten Förderung des Demokratielernens von Kindern und Jugendlichen in Berlin.

Das 1A-Förderprogramm

Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die die Vielfalt der Lebenswelten und -situationen junger Menschen berücksichtigen und thematisieren, zu Respekt gegenüber der Unterschiedlichkeit ermutigen und mit Netzwerken gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit kooperieren. Antragsberechtigt sind selbst organisierte Initiativen von Jugendlichen, freie Träger der Jugendarbeit, eingetragene Vereine (e.V.), Jugendverbände, Jugendgruppen und Schulen in Kooperation mit freien Trägern der Jugendarbeit für unterrichtsunabhängige Projekte, sofern Jugendliche selbst über Inhalt und Verlauf des Projektes entscheiden. Lehrer/innen und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen dürfen ausschließlich unterstützend und beratend tätig werden. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.

Ein Projekt, das aktuell gefördert wird, ist „Speak out loud“ der Grips Werke e.V in Berlin Mitte. Es unterstützt junge Menschen dabei, sich in politischen Gesprächen über selbst bestimmte Themen gewaltfrei, deeskalierend und emanzipiert äußern zu können und darüber auch zu einer eigenen politischen Haltung zu gelangen. Der Zusammenhang zwischen politischer Haltung und künstlerisch-kreativer Äußerung wird den Teilnehmenden durch theaterpädagogische und künstlerische Mitarbeiter/innen der GRIPS Werke vermittelt. Das Projekt „CUCUwohnen“ des Jugendkunst- und Kulturzentrums Schlesische 27 verfolgt einen Ansatz, der auf das Zusammenleben in der wachsenden internationalen Stadt ausgerichtet ist. Es organisiert experimentelle Projekte, in denen Jugendliche zusammen mit Künstler/inne/n und Architekt/inn/en visionäre Neubaukonzepte erproben, in denen es um Provisorien und temporäre Wohnskulpturen sowie Minimalarchitekturen an verborgenen und unerwarteten Orten in der Stadt geht. Mit den Fördermitteln des Jugend-Demokratiefonds unterstützt wird auch das interkulturelle Jugendfilmorchester des Kalibani e.V., in dem Kinder und Jugendliche mit verschiedenem ethnischen, religiösen und sozialen Hintergrund lernen, miteinander musikalisch zu arbeiten. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem gegenseitigen Zuhören und dem Respektieren eines anderen musikalischen Ausdrucks. Die musikalischen Themen und Rhythmen werden von den Kindern und Jugendlichen ausgewählt und auf ihren Instrumenten frei improvisiert. Sie lernen dabei, ihre eigene künstlerische Individualität genauso wertzuschätzen wie die der anderen Teilnehmer/innen, die durch verschiedene kulturelle Traditionen geprägt ist.

Jährlich wechselnde Vorhaben

Im Rahmen des Programms werden auch Vorhaben gefördert, die von der Steuerungsgruppe des Jugend-Demokratiefonds Berlin festgelegt werden. Ausgewählte Institutionen werden dann dazu aufgerufen, ihre Konzepte und Projektvorschläge einzureichen. Ein derzeitiger Sonderschwerpunkt ist beispielsweise das jährlich stattfindende jugendFORUM, ein mittlerweile anerkanntes und wichtiges Podium des Gedanken- und Meinungsaustausches zwischen Berliner Jugendlichen, Politikern und Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, das das Ziel verfolgt, den Politikern und Verbänden der Berliner Landespolitik im Dialog die Interessen und Gedanken von Jugendlichen bekanntzumachen.

Bezirkliche Kinder- und Jugendjurys

Ein weiterer wichtiger Förderschwerpunkt des Programms liegt in der Stärkung demokratischer Strukturen in den einzelnen Berliner Bezirken. Kinder und Jugendliche können ihre Projektidee mit einem Aktionsfonds in Höhe von bis zu 1000 Euro fördern lassen. Voraussetzung ist, dass die zu fördernden Projekte durch eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen selbst entwickelt und beantragt werden, die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen und die Kinder und Jugendlichen das Projekt mit den zur Verfügung gestellten Mitteln eigenständig umsetzen. Das Besondere ist, dass bei diesen Projekten auch das Vergabeverfahren Teil des partizipativen Prozesses ist. Die Kinder- und Jugendjury - in der Regel Vertreter/innen aus den beantragenden Projekten oder ein Gremium von jungen Menschen als Beteiligungsexpert/innen - entscheidet über die Auswahl der Projekte und die Höhe der Mittel.

Die Berliner Jugendjury

Die „Berliner Jugendjury“ wurde von der Stiftung 2017 eingeführt, um eine Brücke zwischen den bezirklichen Kinder- & Jugendjurys und dem 1A-Förderprogramm zu schlagen. Jugendlichen soll so ermöglicht werden, auch größere Projekte umzusetzen, die zum einen über die Fördermöglichkeiten der Kinder- und Jugendjurys in den Bezirken hinausreichen und zum anderen für die Antragstellung im Förderbereich 1A zu hochschwellig sind. Das können Projekte sein, mit denen sie das Leben in ihrem Stadtbezirk beim Zusammenleben, in der Gestaltung von Räumen, in der Freizeit, in der Schule oder in der Politik verbessern möchten. Berliner Jugendliche und Jugendinitiativen im Alter von 12 bis 21 Jahren können sich mit ihren Ideen bewerben. Vereine, Schulen oder andere Organisationen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Insgesamt stehen 27.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Fördersumme für ausgewählte Projekte beträgt 3.000 Euro.

Auch bei der Berliner Jugendjury bewerben sich Jugendliche mit ihren Vorschlägen und entscheiden selbst, welche Projekte mit wie viel Geld und Expertenhilfe unterstützt werden sollen. Jede Jugendgruppe mit mehr als drei Personen, die einen Projektvorschlag einreicht, ist Teil der Berliner Jugendjury und bestimmt gleichberechtigt mit. Jedes Projekt soll mit zwei Teilnehmer/inne/n in der Jury vertreten sein. Projekte, die keine Vertreter/innen in die Berliner Jugendjury entsenden, können bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt werden. Anschließend treffen sich dann alle Jugendlichen, die Projektvorschläge eingereicht haben, an einem vereinbarten Tag und entscheiden gemeinsam über die Vergabe der Fördergelder.
Noch bis zum 30. April können neue Projektvorschläge für die Berliner Jugendjury 2020 per Online-Antrag eingereicht werden!




Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 27.02.2020
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